Mehr Pflegekräfte berechnet einen festen Vermittlungspreis statt einer Provision. Der Betrag hängt vom Qualifikationsprofil ab, etwa Pflegehelfer, examinierte Pflegefachkraft oder Wohnbereichsleitung, und wird vor Beauftragung schriftlich vereinbart.
Bei einer Provision zahlt der Pflegedienst meist 20 bis 30 Prozent des Jahresgehalts der vermittelten Fachkraft. Bei einem Festpreis steht der Betrag unabhängig vom Gehalt bereits vor der Suche fest. Das erleichtert die interne Kalkulation und Freigabe.
Nach Aufnahme des Anforderungsprofils liegen erste passende Kandidatenprofile im Durchschnitt bereits nach 6 Tagen vor. Die Dauer bis zur tatsächlichen Einstellung hängt von der gesuchten Qualifikation und der Verfügbarkeit passender Kandidaten ab.
Nein. Es werden Fachkräfte in ein festes Anstellungsverhältnis beim Pflegedienst vermittelt. Es handelt sich nicht um Arbeitnehmerüberlassung oder Zeitarbeit.
Die Vermittlung erfolgt deutschlandweit in allen Bundesländern, sowohl in Großstädten als auch in ländlichen Regionen, an ambulante Pflegedienste, Tagespflegen und stationäre Einrichtungen.
Vor der Vorstellung werden Berufsurkunden, Qualifikationsnachweise und Referenzen geprüft, damit ausschließlich passende Profile an Pflegedienste weitergegeben werden.
Details zu einer möglichen Nachbesetzung werden individuell im Vermittlungsvertrag geregelt. Dieser Punkt lässt sich gezielt im Erstgespräch klären.
Ja. Mehrere offene Stellen können gebündelt im selben Suchauftrag bearbeitet werden. Der Festpreis wird dabei je nach Anzahl und Qualifikationsprofil der Stellen berechnet.
Klären Sie es direkt im kostenlosen Erstgespräch.